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FORMULAR « VERZICHT AUF RECHTSANSPRÜCHE 2020 » DES ANNEAU DU RHIN
(Gratis)
Sobald Sie dieses Formular ausgefüllt und das Kästchen der allgemeinen Geschäftsbedingungen angekreuzt haben, akzeptieren Sie die internen Vorschriften des Anneau du Rhin (siehe unten) und erklären sich einverstanden alle Protokolle zu respektieren um das Gelände des ANNEAU DU RHIN betreten zu dürfen. Diese sind :
ERKLÄRUNG
- Der Unterzeichner erklärt, jede Risiken welche mit der Praktik des Motorsports auf der Rennstrecke verbunden sind, anzunehmen, besonders bei übermäßiger Kühnheit. Er akzeptiert die erste Runde mit gemäßigter Geschwindigkeit durchzuführen und nach der ersten Tour sich dem Sicherheitszustand der Strecke bewusst zu sein.
- Er erklärt hiermit, dass er die freien Runden und die gestoppten Trainingsfahrten in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko und Gefahr unternimmt. Er verzichtet auf sämtliche Rechtsansprüche gleich welcher Art gegenüber dem Besitzer oder dem Betreiber der Rennstrecke, gegenüber den Erbauern, den Veranstaltungsorganisatoren, den anderen Teilnehmern, den Sanitätsteams und den Versicherungsgesellschaften der obengenannten Personen und Firmen.
- Er erklärt, dass sein Fahrzeug versichert ist und dass er für sich sowie für seine Versicherungsgeber, seine Erben und alle Anspruchsberechtigten auf sämtliche Rechtsansprüche verzichtet (die eventuelle Notwendigkeit diese Dritten zu informieren, sowie deren vorangehende Zustimmung über diesen Verzicht zu erhalten steht unter der vollen Verantwortung des Unterzeichnenden).
- Er respektiert die Helm- und Rückenprotektorenpflicht.
- Er erkennt keinen Alkohol oder keine Drogen eingenommen zu haben und, im Zweifelfall, akzeptiert kontrolliert zu werden.
- Er erkennt an, dass er für sein Fahrzeug selbst verantwortlich ist und sich verpflichtet sich, sein Fahrzeug keinem anderen Fahrer zu leihen, solange dieser das Formular „Verzicht auf Rechtsansprüche“ nicht unterzeichnet hat.
- Er erklärt, nur einen Beifahrer auf dessen eigene Gefahr und eigenem Risiko unter seiner vollen Verantwortung mitzunehmen.
- Er übernimmt die Verantwortung für eventuell von seinem Fahrzeug verursachte Schäden. Insbesondere für Schäden an den Infrastrukturen der Rennstrecke und erklärt sich bereit, im Schadensfall, die nach Kostenvoranschlag der Firma ANNEAU du RHIN AG festgelegten Kosten zu übernehmen (Leitplanken: 500,-€, Feuerlöscher: 80€, Reifenstapel, Öl Streu: 40€, Öl Streu Spezial Regen 200,-€, Reifenstapel: 20€), Distanz Schild weiß: 40€, reflektierendes Distanz Schild: 90€, Kegel: 50€, verlorener Schlüssel: 50€.
- Er ist einverstanden, dass die Aufnahmen seines Fahrzeuges und seiner Person durch Videoüberwachung oder von Fotografen kommerziell ausgewertet werden dürfen.
- Er erklärt von der Geschäftsordnung der Rennstrecke Kenntnis genommen zu haben und diese zu respektieren (siehe weiter unten), vor allen Dingen betreffend den individuellen maximalen Lärmpegel und folgerichtig, dass keine Rückzahlung im Falle einer Überschreitung dieses Lärmpegels erfolgt oder die Geschäftsordnung nicht respektiert wird.
- Erklärt keine Symptome von COVID-19 zu haben und die Hygienevorschriften der nachstehenden Geschäftsordung einzuhalten.
GESCHÄFTSORDNUNG
Solange die Epidemie COVID-19 anhält, verpflichtet sich der Kunde nicht ohne Schutzmaske das Gelände zu betreten und das Onlineformular „Verzicht auf Rechtsansprüche 2020“ auszufüllen. Der Kunde verpflichtet sich die Hygienevorschriften einzuhalten sobald er das Gelände betritt ( regelmäßiges Händewaschen, die Nase mit einem Einweg-Taschentuch putzen, vermeiden das Gesicht zu berühren, in den Ellogen husten, nicht die Hände schütteln, nicht küssen, den 1 Meter Abstand einhalten, die Schutzmaske zu tragen fals der 1 Meter Abstand nicht eingehalten werden kann und nicht mehr als von der Regierung angegebenen Personenanzahl zu versammeln). Der Mundschutz muss in allen Gebäuden ist Pflicht genauso wie in Fahrzeugen sobald ein Beifahrer mitfährt.
Das Tragen der Schutzmaske wird auf den Parkplätzen empfohlen.
Der Kunde verpflichtet sich, sowie seine Begleiter, Kinder und Tiere, das Privateigentum wo er als Gast empfangen wird, zu respektieren. Es ist streng verboten, Abfälle außerhalb der Mülleimer wegzuwerfen sowie außerhalb des WC zu urinieren und jede Beschädigung, gleich welcher Art durchzuführen. Es ist ebenfalls verboten, Vorort folgende umweltschädliche Abfälle zu hinterlassen: Öle, Reifen, Batterie. Die Piste darf von keiner Person überquert und die vom Sicherheitszaun begrenzte Zone nicht übertreten werden. Das Gelände schließt um 20 Uhr und die Rennstrecke besitzt nicht die notwendige Genehmigung für campen bei Nacht. Campen bei Nacht auf dem Gelände ist ausdrücklich verboten. Es gibt keinen Nachtwächter und wir übernehmen keine Haftung für Ihr Material welches Sie auf dem Gelände lassen. Hunde müssen angebunden und die Kinder bewacht sein: der Kunde ist über das Benehmen seine Begleiter verantwortlich. Der Einsatz von Drohnen ist verboten. Jeder Verstoß gegen die Geschäftsordnung wird durch Geldstrafen und Strecken- oder Gelände-verbot sanktioniert.
Der Kunde verpflichtet sich gewissenhaft die geltenden Anwendungs- und Sicherheitsvorschriften zu befolgen und sofort den Ersuchen der Streckenverantwortlichen zu folgen sowie die Anweisungen der Fahnen und der Ampel (Gelb = bremsen, Rot = Ausfahrt am Ende der Runde), sowie des Personals zu beachten und den von den Organisatoren eingesetzten Streckenposten und Beauftragten Folge zu leisten.
Ohne Freigabe der Rennstrecke ist diese für die Fahrzeuge gesperrt. Es besteht für Fahrer und Beifahrer Helm- und Gurtpflicht, außer gegenteiliger Übereinkunft. Es ist jedem Fahrer untersagt, auf der Rennstrecke umzudrehen, in Gegenrichtung und Rückwärts zu fahren, absichtlich Räder außer der Linie zu bringen, Burn Outs, oder zu driften. Falls Driften genehmigt ist, ist unkontrollierter Drift verboten (jedes Mal, wenn der Fahrer einen Reifen außer Strecke fährt, wird er 1 Stunde ausgeschlossen). Außer ausdrückliche Zustimmung, behält sich L’ANNEAU du RHIN das Exklusivitätsrecht für folgende kommerzielle Aktivitäten: Getränkehandel, Catering, Bekleidungs-, Benzin-, Fotohandel, Videoaufnahmen sowie für Pistentaufe (als Beifahrer oder am Lenkrad) sowie für Fahrkurse.
Unter der Woche ist der maximale Grenzwert des Lärmpegels jedes Fahrzeuges nach deren Anzahl auf dem Parkplatz festgelegt: 107 dB bis zu drei Fahrzeuge, 104 dB bis zu 20 Fahrzeuge, 102 dB bis zu 40 Fahrzeuge und 100 dB darüber.
An Samstagen, Sonn- und Feiertagen, sowie am Montagabend ist der Lärmpegel bei max. 100 dB festgelegt. Auf der 1.1 km Schulungsstrecke ist der max. Lärmpegel auf 100 dB begrenzt. Der Lärmpegel eines jeden Fahrzeuges wird statisch, 50 cm vom Auspuff entfernt, in einem Winkel von 450 und bei 60 % der max. Drehzahl (Beginn roter Bereich) vor Zufahrt auf die Piste kontrolliert. Das Fahrzeug muss mit einem Schalldämpfer und einem Drehzahlmesser ausgestattet sein. Für moderne Fahrzeuge ist keine Toleranz gestattet, außer für straßenzugelassene Fahrzeuge mit original- beglaubigtem und nicht modifiziertem Auspuff, welcher der Straßenverkehrsordnung entspricht. Ein Spielraum von 3 dB ist nur für Oldtimer erlaubt, welche den entsprechenden Schalldämpfer nicht anbringen können: Diese fahren in Gruppen von 3 Fahrzeugen in einer Extra-Serie. Außer Sonderabkommen sind Lastwagen, Side-Cars, sowie Rennkarts auf der Rennstrecke nicht zugelassen. Die Cabriolets müssen mit geschlossener Haube fahren. Die Stoßstangen sind Teil der Sicherheitsvorrichtung des Autos: diese müssen installiert sein.
Aufgrund der Gefahr von Stromschlägen übernimmt die Einsatzmannschaft des Anneau du Rhin solange keine Verantwortung für die Evakuierung eines beschädigten Elektrofahrzeugs, bis der Eigentümer (oder Veranstalter) das Fahrzeug außer Gefahr gebracht hat
Jede Person welche diese Geschäftsordnung nicht respektiert oder sich unangepasst benimmt, wird ohne Rückzahlung gleich ausgeschlossen.
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DEUTCH - Formular 2020 Verzicht auf Rechtsansprüche des ANNEAU DU RHIN
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68127 Biltzheim
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